Notbetreuung an den städtischen Grundschulen sowie der städtischen Sekundarschule
Nach der Entscheidung vom vergangenen Freitag, ab Montag, den 16. März, alle Schulen in NRW bis zum Beginn der Osterferien zu schließen und ab Mittwoch, den 18. März, eine absolute Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler anzubieten, sind nun konkrete Vorgaben für den Ablauf der Notbetreuung auf den Weg gebracht worden:
Die Notbetreuung (ab Mittwoch, den 18. März) richtet sich an Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 und dies auch nur in absoluten Ausnahmefällen, um so wenige Schülerinnen und Schüler wie irgend möglich zusammenzubringen. Das Angebot gilt ausschließlich für Familien, in denen die Eltern in Berufen tätig sind, die zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen“. Solche Arbeitsbereiche sind Einrichtungen zur:
- Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege
- Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe
- Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz)
- Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
- Lebensmittelversorgung
- Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.
Diese Weisungen des Ministeriums sind für unsere Schulen bindend. Erforderlich für eine Notbetreuung ist daher eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten über die Notwendigkeit der außerordentlichen schulischen Betreuung.
Sollte diese Notwendigkeit bestehen, melden Sie sich bitte am morgigen Montag mit Ihrem Bedarf bei Ihrer Schule; die schriftliche Bescheinigung muss bis spätestens Dienstag vorliegen.